Rechtsprechung
OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pkw-Diebstahl; Vollkaskoversicherung; Mitverschulden des Versicherten; Grobe Fahrlässigkeit des Versicherten; Unbeaufsichtigter Autoschlüssel
- Judicialis
VVG AKB § 67; ; BGB § 823 Abs. 1; ; AKB § 15 Abs. 2; ; ZPO § ... 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 511; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine grobe Fahrlässigkeit bei unbeaufsichtigtem Zürücklassen des Fahrzeugschlüssels am Liegeplatz für kurze Zeit während Strandaufenthalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 30.07.2001 - 8 O 90/01
- OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01
Papierfundstellen
- NJ 2002, 267
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01
Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn schon einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, die jedem hätten einleuchten müssen (BGHZ 10, 14; VersR 72, 877), und zwar durch ein subjektiv unentschuldbares Verhalten (BGH VersR 80, 180; NJW-RR 89, 213). - BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01
Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn schon einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, die jedem hätten einleuchten müssen (BGHZ 10, 14; VersR 72, 877), und zwar durch ein subjektiv unentschuldbares Verhalten (BGH VersR 80, 180; NJW-RR 89, 213). - BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78
Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz
Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01
Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn schon einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, die jedem hätten einleuchten müssen (BGHZ 10, 14; VersR 72, 877), und zwar durch ein subjektiv unentschuldbares Verhalten (BGH VersR 80, 180; NJW-RR 89, 213). - BGH, 20.06.1972 - VI ZR 128/71
Rückgriff (Regress) einer Versicherung auf den Unfallschädiger für erbrachte …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01
Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn schon einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, die jedem hätten einleuchten müssen (BGHZ 10, 14; VersR 72, 877), und zwar durch ein subjektiv unentschuldbares Verhalten (BGH VersR 80, 180; NJW-RR 89, 213).
- VG Schleswig, 18.06.2008 - 9 A 38/07
Ansprüche des Schulträgers auf Schadensersatz aufgrund des Verlustes eines …
Grobe Fahrlässigkeit wurde demgegenüber in Fallkonstellationen angenommen, in denen der Schadensverursacher den später verloren gegangenen Schlüssel von seiner Körpersphäre entfernt abgelegt oder ins Schloss gesteckt hatte und die Kontrolle über den Schlüssel nicht durchgehend behalten hatte (…vgl. VG Hannover, a.a.O.;… VG Minden a.a.O.; vgl. dagegen grobe Fahrlässigkeit verneinend: beim Zurücklassen von Schlüsseln in der am Strand abgelegten Kleidung: OLG Sachsen-Anhalt, Urt. 4 U 141/01 vom 20.12.2001; beim nicht näher einzugrenzenden Verlust von Dienststellenschlüsseln eines Polizeibeamten, einschließlich des Schlüssels zum Waffenschrank: VG Stuttgart, Urt. 17 K 4686/03 vom 08.06.2005, jeweils in Juris). - LG Stade, 25.09.2003 - 4 O 159/03
Kfz-Kaskoversicherung: Verneinung grob fahrlässiger Herbeiführung eines …
Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, mithin bereits einfachste und naheliegendste Überlegungen nicht getätigt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedem hätten einleuchten müssen (vgl. BGHZ 10, 14; VersR 1972, 877; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Dezember 2001, Az. 4 U 141/01).